Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Anmeldung:
Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, Brief, E-Mail oder Internet erfolgen.
Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung von Bike & Tour zustande.
2. Zahlung:
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Bike & Tour. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung und einen Sicherungsschein im Sinne §651 k Abs.3 BGB. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines wird die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen.
3. Mindestteilnehmerzahl:
Bike & Tour behält sich vor, eine Reise bis 21 Tage vor Reisebeginn abzusagen, falls weniger als 6 Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.
4. Teilnehmer-Zusicherung:
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er nimmt mit seinem Motorrad an der Reise teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Der Teilnehmer sichert zu, sich an die jeweils in den Reiseländern geltenden Verkehrsregeln zu halten und an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Der Teilnehmer ist grundsätzlich gesund, und erfüllt die besonderen Anforderungen der Tour.
5. Beachtung von Anweisungen:
Verstößt der Teilnehmer gegen Gruppenregeln oder werden die übrigen Teilnehmer, oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt, oder geschädigt, hat Bike & Tour das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen.
6. Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter vom Teilnehmer eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Rücktrittspauschale die Bike & Tour im Falle des Rücktritts von der Reise vom Reiseteilnehmer fordern kann, berechnet sich wie folgt:
• bis 28 Tage vor Reisebeginn 30,00 € Bearbeitungs-/Stornogebühr
• bis 21 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
• bis 8 Tage vor Reisebeginn 65% des Reisepreises
• ab 7 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
7. Reiserücktrittskosten-Versicherung:
Bike & Tour hilft gerne beim Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung, ansonsten ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
8. Haftungsverzichtserklärung:
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Er ist sich über die Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf eigenes Risiko. Weder Bike & Tour, noch deren Leistungsträger sind für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar. Bike & Tour haftet auch nicht für das Fehlverhalten anderer.
9. Urheberrechte:
Während der Motorradtouren können von Bike & Tour Fotos oder Videos aufgenommen werden. Diese können sowoh auf unserer Internetseite, in Katalogen, im Bike & Home-Übernachtungsführer für Motorradfahrer und allen anderen öffentlichen Medien von uns verwendet werden, wenn dem nicht ausdrücklich vom Teilnehmer widersprochen wird.
10. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Aichach.
Andernfalls gelten die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung über den Gerichtsstand.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Motorradreisevertrages in seinen übrigen Teilen.
12. Veranstalter:
Bike & Tour · Petra Raab · Fichtenstraße 6 · 86551 Aichach